Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) stellt bei entsprechenden Arbeiten in der Höhe bzw. Tiefe ein unverzichtbares Arbeitsschutzmittel für Ihre Mitarbeiter dar. Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter liegt uns genau so am Herzen wie Ihnen. Um diese zu gewährleisten, ist es daher enorm wichtig die Persönliche Schutzausrüstung regelmäßig, mindestens einmal jährlich, auf einen mangelfreien und funktionstüchtigen Zustand hin überprüfen zu lassen. Sehr gerne übernehmen wir das für Sie und prüfen Ihre persönliche Schutzausrüstung (herstellerunabhängig).
DGUV Regel 112-198 Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz